FES

Ansprechpartner:
Hans Willi Tönnessen, 0172/2 50 31 59

Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister

Am 1. Mai 2014 traten die neuen Bestimmungen des Fahreignungsregisters in Kraft.

Eckpunkte

  • Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister wurde Fahreignungsregister
  • Das Mehrfachtäter-Punktsystem wurde Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Die Verwanrungsgeldobergrenze wurde von bisher 35 Euro auf 55 Euro, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40 Euro auf 60 Euro angehoben
  • Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung benannt werden

Punkte

  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind
  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
  • 1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

Maßnahmen nach dem Fahreignugns-Bewertungssystem

  • 1-3 Punkte – Vormerkung durch Behörde, freiwilliges FES möglich
    1 Punkt Rabatt (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren)
  • 1. Stufe: 4-5 Punkte – Ermahnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES
    1 Punkt Rabatt (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren)
  • 2. Stufe: 6-7 Punkte – Verwarnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES
    Kein Punkterabatt
  • 3. Stufe: ab 8 Punkte – Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde

Durchführung von Fahreignungsseminaren (FES)

Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die TEilnahme ist freiwillig. Es gibt keine behördlichen Anordnungen.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

  • Teilnehmer: 1-6
  • Module: 2 x 90 Minuten
  • Seminarleiter (Fahrleiter) mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
  • Modul 2 darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

  • Teilnehmer: 1
  • Sitzungen: 2 x 75 Minuten
  • Seminarleiter (Psychologe) mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie
  • Sitzung 2 darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1 begonnen werden.