Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum bis 125 ccm
- maximale Motorleistung 11 kW (15 PS)
- maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung maximal 15 kW (20 PS) und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
keine Klasse erforderlich - Befristung der Fahrerlaubnis:
keine Befristung - Befristung der Führerscheinkarte:
15 Jahre - Mindestalter:
16 Jahre - Einschluss der Klasse:
AM - Ärztliche Untersuchung:
nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
- 12 Grundstoff
- 4 klassenspezifischer Zusatstoff
Bei Erweiterung:
- 6 Grundstoff
- 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Die praktische Mindestausbildung
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Preise
Grundgebühr: 399,00 €
Fahrstunde: je Fahrstd. 69 € = 1 69,00 €
Sonderfahrten
Überland: je Fahrstd. 75 € x 5 = 375,00 €
Autobahn: je Fahrstd. 75 € x 4 = 300,00 €
Nachtfahrten: je Fahrstd. 75 € x 3 = 225,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 49,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung: 329,00 €
Gesamtbetrag (mindestens): 1.746,00 €