Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- maximale Motorleistung 35 kW (48 PS)
- maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
keine Klasse erforderlich - Befristung der Fahrerlaubnis:
keine Befristung - Befristung der Führerscheinkarte:
15 Jahre - Mindestalter:
18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg) - Einschluss der Klassen:
A1 und AM - Ärztliche Untersuchung:
nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
- 12 Grundstoff
- 4 klassenspezifischer Zusatstoff
Bei Erweiterung:
- 6 Grundstoff
- 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Erweiterung von A1 auf A2 (mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1) kein Theorieuntericht, da keine Prüfung
Die praktische Mindestausbildung
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
- Bei Erweiterung von A1 auf A2 (mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A1) keine Sonderfahrten, nur Grundausbildung und praktische Prüfung