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Kalender
Klassen
BKF
ASF
FES
MPU
Kontakt
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt.
Dreirädrige Kleinkrafträder
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
Erteilungsvoraussetzungen
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte:
15 Jahre
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss der Klassen:
keine
Ärztliche Untersuchung:
nein, nur Sehtest
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstundne zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung:
6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Die praktische Mindestausbildung
Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
Grundausbildung
keine besonderen Ausbildungsfahrten