Klasse B / BF17
Kraftfahrzeuge
- zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg und
- maximal 8 Fahrgastplätze
und Kombinationen
- mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
- mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg,
sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
keine Klasse erforderlich - Befristung der Fahrerlaubnis:
keine Befristung - Befristung der Führerscheinkarte:
15 Jahre - Mindesalter:
18 Jahre; 17 Jahre* - Einschluss der Klassen:
L und AM - Ärztliche Untersuchung:
nein, nur Sehtest
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17).
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung:
- 12 Grundstoff
- 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung:
- 6 Grundstoff
- 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Die praktische Mindestausbildung
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten