Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem
Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich - Befristung der Fahrerlaubnis:
keine Befristung - Befristung der Führerscheinkarte:
15 Jahre - Mindestalter:
18 Jahre; 17 Jahre* - Einschluss der Klassen:
keine - Ärztliche Untersuchung:
nein
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17).
Die theoretische Mindestausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben, ebenso keine theoretische Prüfung
Die praktische Mindestausbildung
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
- eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt