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KLASSE C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1

  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und

  • zulässiges Gesamtgewicht der Kombination maximal 12.000 kg
     

Zugfahrzeug der Klasse B

  • in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3.500 kg und

  • zulässiges Gesamtgewicht der Kombination maximal 12.000 kg

Erteilungsvoraussetzungen

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
    Klasse C1 erforderlich

  • Befristung der Fahrerlaubnis:
    befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
    nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
    danach für jeweils 5 Jahre

  • Befristung der Führerscheinkarte:
    15 Jahre

  • Mindestalter:
    18 Jahre

  • Einschluss der Klassen:
    BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

  • Ärztliche Untersuchung:
    ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis

  • Wiederholungsuntersuchungen:
    vor jedem Fristablauf

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C1 und C1E oder der Klassen B, C1 und C1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse C1 bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und C1 entsprechen.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von C1 auf C1E

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel

  • Grundausbildung

  • 3 Überlandfahrten

  • 1 Autobahnfahrt

  • 1 Nachtfahrt

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C1 und C1E (oder gemeinsamer Erwerb B*, C1 und C1E)

  • Grundausbildung

  • Überlandfahrten
    1 Solo
    3 Zug
    4 Gesamt

  • Autobahnfahrten
    1 Solo
    1 Zug
    2 Gesamt

  • Nachtfahrten
    0 Solo
    2 Zug
    2 Gesamt
     

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
     

* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C1 begonnen werden darf.

Preise

Grundgebühr: 199,00 €
Fahrstunde: je Fahrstd. 120 € x 1 = 120,00 €

Sonderfahrten
Überland: je Fahrstd. 130 € x 3 = 390,00 €
Autobahn: je Fahrstd. 130 € x 1 = 130,00 €
Nachtfahrten: je Fahrstd. 130 € x 1 = 130,00 €

Vorstellung zur praktischen Prüfung: 379,00 €

Gesamtbetrag (mindestens): 1.348,00 €
 

BITTE beachten Sie, dass sich die Anzahl der Fahrstunden von jedem Fahrschüler individuell unterscheiden können!

BITTE beachten Sie, dass sich die Anzahl der Sonderfahrten bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C1 und C1E ändern!

Preise verstehen sich inklusive der gesetzlicher Mehrwertsteuer. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage.

Lkw-Fahren auf der Autobahn
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