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KLASSE CE

Zugfahrzeuge der Klasse C

  • in Kombination mit Anhänger über 750 kg

Erteilungsvoraussetzungen

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
    Klasse C erforderlich

  • Befristung der Fahrerlaubnis:
    auf 5 Jahre

  • Befristung der Führerscheinkarte:
    15 Jahre

  • Mindestalter:
    21 Jahre

  • Einschluss der Klassen:
    BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist

  • Ärztliche Untersuchung:
    ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis

  • Wiederholungsuntersuchungen:
    alle 5 Jahre

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung

  • 6 Grundstoff

  • klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse:
    C = 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klassen B, C und CE:

  • 6*/12 Grundstoff

  • klassenspezifischer Zusatzstoff
    2 für Klasse B
    10 für Klasse C
    4 für Klasse CE

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von C auf CE

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel

  • Grundausbildung

  • 5 Überlandfahrten

  • 2 Autobahnfahrten

  • 3 Nachtfahrten

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE (oder gemeinsamer Erwerb B*, C und CE)

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel

  • Grundausbildung

  • Überlandfahrten
    3 Solo
    5 Zug
    8 Gesamt

  • Autobahnfahrten
    1 Solo
    2 Zug
    3 Gesamt

  • Nachtfahrten
    0 Solo
    3 Zug
    3 Gesamt

** Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse C begonnen werden darf.

Preise

Grundgebühr: 499,00 €

Fahrstunde: je Fahrstd. 120 € Kl. CE x 1 = 120,00 €

Sonderfahrten
Überland: je Fahrstd. 140 € Kl. CE x 5 = 700,00 €
Autobahn: je Fahrstd. 140 € Kl.CE x 2 = 280,00 €
Nachtfahrten: je Fahrstd. 140 € Kl.CE x 3 = 420,00 €


Vorstellung zur praktischen Prüfung Kl. CE: 379,00 €

Gesamtbetrag (mindestens): 2.398,00 €

BITTE beachten Sie, dass sich die Anzahl der Fahrstunden von jedem Fahrschüler individuell unterscheiden können!

BITTE beachten Sie, dass sich die Anzahl der Sonderfahrten bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C und CE ändern!

Preise verstehen sich inklusive der gesetzlicher Mehrwertsteuer. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage.

Lkw-Fahren auf der Autobahn
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