Klasse Mofa

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmodort – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
  • Ein geschwindigkeitsbeschränktes Kleinkraftrad, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b FeV entspricht (wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist).

Erteilungsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.
  • Befristung der Prüfbescheinigung: keine Befristung
  • Ärztliche Untersuchung: keine / auch kein Sehtest

Die theoretische Mindestausbildung

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Lerngruppen (nicht mehr als 20 Teilnehmer): 6 x spezieller Mofa-Unterricht (getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerbern)
  • Bei Einzelbewerbern: 6 x Teilnahme am klassenspezifischen Zusatzstoff der Klassen A, A2, A1, AM

Die praktische Mindestausbildung

  • Bei Einzelausbildung mindestens eine Dopelstunde zu 90 Minuten
  • Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu 90 Minuten

Preise

Grundbetrag: 349,00 €
Gesamtbetrag (mindestens): 349,00 €

Preise verstehen sich inklusive der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage.