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KLASSE MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Ein geschwindigkeitsbeschränktes Kleinkraftrad, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b FeV entspricht (wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist).

– Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren.

– Befristung der Prüfbescheinigung: keine Befristung

– Ärztliche Untersuchung: keine / auch kein Sehtest

Erteilungsvoraussetzungen

– Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

– Bei Lerngruppen (nicht mehr als 20 Teilnehmer): 6 x spezieller Mofa-Unterricht (getrennt vom theoretischen Unterricht für Fahrerlaubnisbewerbern)

– Bei Einzelbewerbern: 6 x Teilnahme am klassenspezifischen Zusatzstoff der Klassen A, A2, A1, AM

Die theoretische Mindestausbildung

– Bei Einzelausbildung mindestens eine Dopelstunde zu 90 Minuten

– Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu 90 Minuten

Die praktische Mindestausbildung

Grundbetrag: 349,00 €
Gesamtbetrag (mindestens): 349,00 €

Preise verstehen sich inklusive der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage.

Preise

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